Die freiwilligen Mitglieder der Feuerwehr engagieren sich das ganze Jahr über aktiv für die Sicherheit in der Gemeinde.
Zwar müssen wir in unserem Einzugsbereich (Bereich IV) glücklicherweise nicht allzu häufig zu Einsätzen ausrücken, um so wichtiger ist daher der regelmäßige Übungsdienst, Schulungen und der Besuch von Lehrgängen, damit wir dem Auftrag einer öffentlichen Feuerwehr gerecht werden (siehe: Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein).
Die hohe Kunst einen Feuerwehrmann zu befördern
Lübecker Nachrichten -online Lokales vom 05.02.2008
